Was ändert sich für die LKW-Fahrer?
Wer zukünftig gewerblich LKW fahren möchte (egal ob selbständig oder angestellt) und den Klasse C1/ C1E oder C/ CE Führerschein nach dem 10.09.2009 erworben hat, benötigt zum Einen die sogenannte
Grundqualifikation
Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf. Sie wird erworben entweder durch
- Beschleunigte Grundqualifikation (140-stündigen Unterricht plus theoretischer Prüfung) oder durch
- 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht oder durch
- Berufsausbildung BKF/FIF oder alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung.
Zum Anderen sind (für alle)
Regelmäßige Weiterbildungen vorgeschrieben:
Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne
Prüfung) in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z. B. 5 x 7
Stunden).
Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt
- Innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig!)
- Bis einschließlich zum 9. September 2013 für alle gewerblichen Busfahrer
- Bis einschließlich zum 9. September 2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer
Zuletzt aktualisiert am CETCET.FebFeb.2011201120112011 von Fahrschule Franke Siegen.