Können auch andere Weiterbildungskurse, wie z.B. ADR-Kurse, für die Weiterbildung gem. BKrFQG angerechnet werden?
Nein!
Andere Weiterbildungskurse können nicht für die Weiterbildung gem. BKrFQG angerechnet werden.
Zuletzt aktualisiert am CETCET.FebFeb.2011201120112011 von Fahrschule Franke Siegen.